Definition und Missbrauch
Biologisch abbaubar und kompostierbar werden oft synonym verwendet, um den Abbau organischer Materialien unter bestimmten Bedingungen zu beschreiben.Der Missbrauch von „biologisch abbaubar“ im Marketing hat jedoch zu Verwirrung bei den Verbrauchern geführt.Um diesem Problem zu begegnen, verwendet BioBag für unsere zertifizierten Produkte überwiegend den Begriff „kompostierbar“.
Biologische Abbaubarkeit
Unter biologischer Abbaubarkeit versteht man die Fähigkeit eines Materials zum biologischen Abbau unter Bildung von CO2, H2O, Methan, Biomasse und Mineralsalze.Antreibend für diesen Prozess sind Mikroorganismen, die sich vor allem aus organischen Abfällen ernähren.Allerdings mangelt es dem Begriff an Spezifität, da alle Materialien irgendwann biologisch abbaubar sind, was die Notwendigkeit unterstreicht, die vorgesehene Umgebung für den biologischen Abbau anzugeben.
Kompostierbarkeit
Bei der Kompostierung handelt es sich um eine mikrobielle Verdauung, um organische Abfälle in Kompost zu zerlegen, was sich positiv auf die Verbesserung und Düngung des Bodens auswirkt.Für diesen Prozess sind optimale Wärme-, Wasser- und Sauerstoffwerte erforderlich.In Haufen organischer Abfälle fressen unzählige Mikroben Materialien und verwandeln sie in Kompost.Die vollständige Kompostierbarkeit erfordert die Einhaltung strenger Standards wie der europäischen Norm EN 13432 und der US-Norm ASTM D6400, um eine vollständige Zersetzung ohne schädliche Rückstände zu gewährleisten.
Internationale Standards
Neben der europäischen Norm EN 13432 haben verschiedene Länder ihre eigenen Normen, darunter die US-Norm ASTM D6400 und die australische Norm AS4736.Diese Standards dienen als Maßstab für Hersteller, Regulierungsbehörden, Kompostieranlagen, Zertifizierungsstellen und Verbraucher.
Kriterien für kompostierbare Materialien
Gemäß der europäischen Norm EN 13432 müssen kompostierbare Materialien Folgendes aufweisen:
- Biologische Abbaubarkeit von mindestens 90 %, Umwandlung in CO2innerhalb von sechs Monaten.
- Zerfall, was zu weniger als 10 % Rückstand führt.
- Kompatibilität mit dem Kompostierungsprozess.
- Geringer Schwermetallgehalt, ohne die Kompostqualität zu beeinträchtigen.
Abschluss
Die biologische Abbaubarkeit allein garantiert keine Kompostierbarkeit;Materialien müssen auch innerhalb eines einzigen Kompostierungszyklus zerfallen.Umgekehrt gelten Materialien, die im Laufe eines Zyklus in nicht biologisch abbaubare Mikrostücke zerfallen, nicht als kompostierbar.EN 13432 stellt eine harmonisierte technische Norm dar, die sich an der europäischen Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle orientiert.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 09.03.2024