Definition und Missbrauch
Biologisch abbaubar und kompostierbar werden oft synonym verwendet, um den Abbau organischer Materialien unter bestimmten Bedingungen zu beschreiben. Der Missbrauch des Begriffs „biologisch abbaubar“ im Marketing hat jedoch zu Verwirrung bei den Verbrauchern geführt. Um dem entgegenzuwirken, verwendet BioBag für seine zertifizierten Produkte überwiegend den Begriff „kompostierbar“.
Biologische Abbaubarkeit
Unter biologischer Abbaubarkeit versteht man die Fähigkeit eines Materials, biologisch abgebaut zu werden und dabei CO zu erzeugen.2, H2O, Methan, Biomasse und Mineralsalze. Mikroorganismen, die sich hauptsächlich von organischen Abfällen ernähren, treiben diesen Prozess an. Der Begriff ist jedoch nicht spezifisch genug, da alle Materialien letztendlich biologisch abgebaut werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die vorgesehene Umgebung für den biologischen Abbau zu spezifizieren.
Kompostierbarkeit
Bei der Kompostierung werden organische Abfälle durch mikrobielle Verdauung zu Kompost zersetzt, der sich positiv auf die Bodenverbesserung und Düngung auswirkt. Optimale Wärme-, Wasser- und Sauerstoffwerte sind für diesen Prozess erforderlich. In organischen Abfallhaufen zersetzen unzählige Mikroben die Materialien und wandeln sie in Kompost um. Vollständige Kompostierbarkeit erfordert die Einhaltung strenger Standards wie der europäischen Norm EN 13432 und der US-Norm ASTM D6400, um eine vollständige Zersetzung ohne schädliche Rückstände zu gewährleisten.
Internationale Standards
Neben der europäischen Norm EN 13432 haben verschiedene Länder eigene Normen, darunter die US-Norm ASTM D6400 und die australische Norm AS4736. Diese Normen dienen als Maßstab für Hersteller, Aufsichtsbehörden, Kompostierungsanlagen, Zertifizierungsstellen und Verbraucher.
Kriterien für kompostierbare Materialien
Gemäß der europäischen Norm EN 13432 müssen kompostierbare Materialien folgende Eigenschaften aufweisen:
- Biologische Abbaubarkeit von mindestens 90 %, Umwandlung in CO2innerhalb von sechs Monaten.
- Zerfall, wodurch weniger als 10 % Rückstand entstehen.
- Kompatibilität mit dem Kompostierungsprozess.
- Geringe Schwermetallwerte, ohne die Kompostqualität zu beeinträchtigen.
Abschluss
Biologische Abbaubarkeit allein garantiert keine Kompostierbarkeit; Materialien müssen sich auch innerhalb eines Kompostierungszyklus zersetzen. Umgekehrt gelten Materialien, die innerhalb eines Zyklus in nicht biologisch abbaubare Mikropartikel zerfallen, nicht als kompostierbar. EN 13432 ist eine harmonisierte technische Norm, die sich an der europäischen Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle orientiert.
Beitragszeit: 09.03.2024